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Das Märchen vom Bürgerwillen “Rauensteinstraße Ost”.
Es war einmal vor langer Zeit, da gab es zu Deisendorf bei Überlingen eine stattliche Schänke. Das war der Dorfmittelpunkt, da wurde gut gesorgt für Leib und Seele.
Nun, der Löwen hörte auf zu brüllen und wurde versilbert. Es kamen die Eidgenossen über den See, mit den Taschen voller Geld. Der Stadtschultes von Überlingen und sein hoher Rat wussten nichts von dem Geschäft, so sagten sie. Doch da war ein mächtiger Bauer und großer Ratsherr, dem gefiel das gar nicht. Der wollte den Löwen als Dorfmittelpunkt für seine Leute erhalten. Man überlegte hin- und her, wägte dies und wägte jenes, wie es halt so ist bei den Herren am Ratstisch der stolzen Bodenseestadt. Ein Tauschhandel sollte die Lösung sein, und die Schweizer Käufer ließen sich auch drauf ein.
Ein Baugrundstück in Bambergen wurde zum Tausch geboten. Die Zeit schritt voran und aus dem Baugrund wurde nichts, weil die aufmüpfigen Bamberger-Leut das so nicht haben wollten. Die einstigen Besitzer des Löwen wechselten, und den neuen wurde dann ein Sahnestück mit Seesicht beim schönen St. Leonhard (Bebauungsplan ”Rauensteinstraße Ost”) angeboten. Das nahmen diese doch sehr gerne.
Doch o wei, nun regte sich Widerstand im Städtle, denn viele Bürger wollen lieber Gras und Kraut erhalten, dort Erholung finden, und die Seesicht allen gönnen- auch den vierbeinigen Freunden. Eine grüne Lunge für die Stadt wär's da oben am schönen St. Leonhard, sagten die Querulanten. Immer mehr Menschen schlossen sich den rührigen Aufrührern an. Nun soll ein Bürgerentscheid die Entscheidung bringen, sagt der Schultes- der aber den großen schönen Hügel schon gerne bebauen will. Der Rat ist gespalten, der grüne Bauer schert aus, ging es ihm doch um den Löwen- und weit ist's noch hin zum neuen Dorfmittelpunkt. Seine grünen Ratskollegen wollen lieber Flora und Fauna, als schicke Appartements. Grün eben.
Nun soll's der Bürger richten und wählen, aber oh Schreck, jetzt sind die Wahllokale plötzlich weg. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, behauptet der, der alles lenkt. Günstiger kommts mit weniger Wahllokalen und weniger Personal, komfortabler sei es doch für den Wähler per Brief zu entscheiden, so die listige Stadtspitze. Doch stimmt das? Die einen sagen so, die anderen sagen so- und viele regen sich darüber auf. Denn manche sagen, es sähe so aus, als wolle man dem Bürger den Gang zur Urne erschweren, damit gar nicht genug Stimmen zusammenkämen, die einen Bürgerentscheid erst wirksam machten.
So ist das mit der Demokratie nicht eben einfach, zugegeben. Was bleibt, wäre die Möglichkeit ein großes ”Gschmäckle”, auszuräumen. Ein Verbleib der bisherigen Wahllokale und Wahlmöglichkeiten wäre da doch hilfreich.
Übrigens ist das so eine Sache mit der Briefwahl: Dass eine Briefwahl in Überlingen immer auch manipuliert werden kann, zeigt meine eigene Recherche für den Südkurier vom 21. September 2021. Da waren Briefwahlunterlagen im Wahlbriefkasten öffentlich zugänglich, sprich man hätte sie stehlen, manipulieren oder vernichten können. Immerhin eine Bundestagswahl im September 2021. (Link ”In Überlingen waren ausgefüllte Wahlunterlagen öffentlich zugänglich”)
Nun, wie wird das mit dem Märchen vom Bürgerentscheid nun enden. Eines ist sicher: Es endet für die einen im Missmut und für die anderen im Wohlgefallen.
Dem Schultes sei gesagt: ”Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken, falls sie das Gleiche denken wie wir”. Ob er sich diesen Spruch wohl zu eigen macht. Wer weiß es schon.... Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
PS: Um günstigen Wohnraum für Überlinger in Überlingen geht es am schönen “Rauenstein” mit herrlicher Seesicht freilich nicht!
Der Termin für den Bürgerentscheid (Wahl) ist der 14. Dezember 2025.
Daten und Fakten zum Ablauf des Bürgerentscheids:
Wenn die Bevölkerung konstant bleibt, heißt das rechnerisch: Mindestens 20 % von 18.433 Stimmberechtigten - also 3.687 Wähler - müssen für den Bürgerentscheid zur Aufhebung des Bebauungsplans stimmen, damit der Landschaftspark erhalten bleibt. Wenn alle 3.919 Bürger, die das Bürgerbegehren unterschrieben haben, zur Wahl gehen und dafür stimmen, wäre das Ziel erreicht.
https://www.ueberlingen.de/buergerentscheid-2025-bebauungsplan-rauenstein-ost
Zum Stichtag des Endes der Einreichungsfrist (Ablauf des 1. September 2025) hatten wir in der Stadt Überlingen 18.433 wahlberechtigte Bürger. Erforderlich sind mindestens 1.290 rechtsgültige Unterschriften. Nach der Prüfung im Wahlamt ergaben sich insgesamt 3.919 gültige Unterschriften.
Quelle: https://buergerinfo.ueberlingen.de/getfile.php?id=59434
§ 21 Absatz 7 Gemeindeordnung Baden-Württemberg:
Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.
Quelle: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GemOBWV38P21
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