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Gelebte Neutralität in Überlingen

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Gelebte Neutralität in Überlingen

Aufgetischt”, heute wieder vom Überlinger Gemeinderat Thorsten Peters (AfD), der als Gastautor spannende Sachverhalte aus dem Überlinger Gemeinderat thematisiert. Was soll man sagen, am besten bringt es das folgende Zitat auf den Punkt: “Alle sind gleich, manche sind gleicher”, Zitat aus George Orwells Roman “Farm der Tiere”.

Gastautor: Thorsten Peters

Die AfD bekam ein Schreiben vom Ordnungsamt: Wir hatten im Wahlkampf zwei Plakate an eine städtische Plakattafel angeschlagen, erlaubt war jedoch nur eines. Verwarnungsgeld: 50 Euro. Ich schlage noch mal in den »Hinweisen zur Plakatierung anlässlich Wahlen« nach:

”Die Stadt Überlingen stellt den Parteien und Wählervereinigungen, städtische Plakattafeln zur Verfügung, auf denen ohne Genehmigung ein Plakat pro Partei/Wählervereinigung neben- bzw. untereinander aufgehängt werden darf.”

Klare Sache, unser Fehler, wir zahlen das Geld.

Das Beweisfoto interessiert mich allerdings schon und ich lasse es mir aushändigen. Zu meiner Verblüffung sehe ich darauf, dass sich auch drei andere Parteien nicht an die Vorgaben gehalten haben und ebenfalls mit zwei Plakaten geworben haben. Jetzt will ich's wissen: Haben die auch alle 50 Euro zahlen müssen?

Nein, nur die AfD bekam eine Verwarnung.

Warum? Ich erhalte die Auskunft, dass deren Plakate ”unterschiedliche Wahlen (EU-Parlament und Kommunalwahl)” betrafen: ”Die Plakatierung für unterschiedliche Wahlen ist laut Sondernutzungserlaubnis und auch laut der vorab an alle Parteien versandten »Richtlinie zur Plakatierung« zulässig.”

Wieder schlage ich nach. In der Sondernutzungserlaubnis steht:

”Auf den von der Stadt Überlingen aufgestellten Wahlplakattafeln (s. Anlage) darf nur ein Plakat pro Partei/Wählervereinigung im Format DIN A1 nebeneinander bzw. untereinander angebracht werden.”

Und in der »Richtlinie zur Plakatierung« steht: gar nix. Die bezieht sich nämlich überhaupt nicht auf die städtischen Plakattafeln, sondern auf die Plakatierung der Laternen.

Das Neutralitätsgebot besagt, dass die Behörden eine Partei nicht gegenüber anderen bevorzugen oder benachteiligen dürfen. Offenbar ist sich das Ordnungsamt seiner Rechtsbeugung bewusst und versucht, die Sonderbehandlung der AfD durch Verweis auf unzutreffende Vorschriften zu kaschieren.

Die Fachaufsichtsbeschwerde ist jetzt abgeschickt.

Beim letzten Wahlkampf bin ich mal durch die Straßen Überlingens gefahren und habe 79 Verstöße gegen die Plakatierungsrichtlinien durch andere Parteien fotografisch dokumentiert. War gar nicht schwer, sie hielten sich ja kaum an die Auflagen. Mal sehen, was sich das Ordnungsamt diesmal alles einfallen lässt, um sie wieder laufen zu lassen.

Hier ist die Fachaufsichtsbeschwerde an das Regierungspräsidium Tübingen, die Stadtrat Thorsten Peters am Montag, 23. Juni 2025 gestellt hat. stattzeitung.org wird sie weiter in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Hinweis: Die Texte von Gastautoren sind nicht von stattzeitung.org recherchiert, und nicht von der Redaktion geprüft, oder zwangsweise die Meinung der Redaktion. Für die Inhalte ist der jeweilige Gastautor selbst verantwortlich.

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