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Baden-Württemberg sucht neues Biosphärengebiet. Die Bauern sind Spielball der Politik.
- Bündnis 90/Die Grünen und die CDU planen das Biosphärengebiet ”Allgäu-Oberschwaben”.
- Drei Landkreise sollen das neue Biosphärenreservat tragen.
- Biosphärenausweisungen bedeuten Einschnitte in das Eigentum und die Nutzung der Bürger.
- Die Verwaltung sichert den Ausschluss von Restriktionen zu, die Bauernschaft bleibt aufgrund gemachter Erfahrungen misstrauisch.
Als Biosphärenreservate alias Biosphärengebiete oder Biosphärenregionen bezeichnet man einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete. Charakteristisch für sie ist ein bestimmter Landschaftstyp (zum Beispiel Wattenmeer oder Heidelandschaft). Es handelt sich bei ihnen im Kern um Naturschutzschutzgebiete. Im Biosphärengebiet soll die althergebrachte Nutzung erhalten, entwickelt oder wiederhergestellt werden. Dazu gehören die historisch gewachsene Arten- und Biotopvielfalt. Besonders schonende Wirtschaftsweisen bedürfen der Entwicklung und Erprobung. In dieser Art definiert das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege in Paragraf 25 Biosphärenreservate.
In Deutschland existieren 18 Biosphärenreservate. Das erste Biosphärengebiet in Baden-Württemberg liegt seit März 2008 auf der Schwäbischen Alb. 2016 kam im Schwarzwald ein zweites Biosphärengebiet hinzu. Im Koalitionsvertrags Bündnis 90/Die Grünen und der CDU aus dem Jahr 2021 wurde aufgrund der naturräumlichen Ausstattung mit zahlreichen Mooren ein drittes Biosphärenreservat mit der Bezeichnung ”Allgäu-Oberschwaben” initiiert. Ziel ist es, das Klima und die biologische Vielfalt zu schützen und regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken.
Betroffen sind beim Projekt Biosphärenreservat ”Allgäu-Oberschwaben” die drei Landkreise Ravensburg, Biberach und Sigmaringen mit 37, 15 und 3 Städten beziehungsweise Gemeinden. In dieser Region befinden sich bereits 85 Naturschutzgebiete, 9 Vogelschutzgebiete, 21 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und 22 Waldschutzgebiete.
Der bislang intransparente Informationsgehalt der entsprechenden Regionalplanung soll mit einer Kartenveröffentlichung klar konkretisiert werden. Ab dem 31. März 2025 können auf der Homepage pruefprozess-biosphaerengebiet.de alle Informationen zu dem ausgewiesenen Gebiet aufgerufen werden. Die Eigentümer von Flurstücken sind dann in der Lage zu erkennen, in welcher Region ihre Flächen liegen. Dies wurde in einer Informationsveranstaltung am 19. März 2025 in Wolfegg einer kritischen Zuhörerschaft von potenziell Betroffenen mitgeteilt.
Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone bestimmen das Biosphärenreservat. Kernzonen sollen sich vom Menschen möglichst unbeeinflusst entwickeln. In den sich anschließenden Pflegezonen wird überwiegend ein Schutz wie in Natur- oder Landschaftsschutzgebiete angestrebt. In den Entwicklungszonen soll eine vorbildliche ökologisch ausgerichtete Wirtschaftsentwicklung unterstützt werden. Biosphärengebiete weist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg per Rechtsverordnung aus.
Da die Kernzone etwa drei Prozent des Biosphärengebiets umfasst, die Pflegezone etwa 17 Prozent und der Rest die Entwicklungszone, stehen mit Ausnahme der Kernzone, die in öffentlicher Hand liegt, Eigentumsverhältnisse und Landnutzungen im Fokus.
In der Pflegezone soll es sich laut der Verwaltung um Flächen handeln, die bereits einen Schutzstatus aufweisen, wobei die Bewirtschaftung und Pflege beibehalten werden kann - eine ressourcenschonende und extensive Wirtschaftsweise wird gewünscht, die Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei ist zulässig, soweit sie der guten fachlichen Praxis entspricht. Zur Biodiversitätsstärkung können zusätzliche Vorgaben zum Pflanzenschutz entstehen.
All diese Vorgaben offenbaren, dass in der Pflegezone Einschränkungen der Bewirtschaftung vorliegen oder vorgenommen werden können – allein schwammige Ausdrücke wie ”Wirtschaftsweisen, die der guten fachlichen Praxis entsprechen” lassen bei vielen ohnehin schon gebeutelten Landwirten und Forstbesitzern die Alarmglocken läuten. Allzu oft wurden Bauern schon Opfer einer politischen beziehungsweise bürokratischen Vorgabe. Im aktuellen Fall sollen beispielsweise auf politische Direktive einst trockengelegte Moore nun wieder vernässt werden. Die Bauern sind der Spielball einer Politik, die anscheinend nicht weiß, was sie will.
Die Entwicklungszone bildet den Schwerpunkt des Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraums für die Bevölkerung im Biosphärengebiet. Hier sollen insbesondere ökologische, soziale und ökonomische Wirtschaftsweisen gefördert und weiterentwickelt werden. Auch die Erstellung von Windrädern passiert in dieser Zone. Um nicht den Eindruck zu erwecken, in der Praxis schnell in Restriktionen abgleiten zu können, kommt von der Verwaltung extra die Vorgabe, dass es zu keinen Einschränkungen in der land- und forstwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung kommen wird. Auch einem befürchteten Bürokratieausbau traten die Verantwortlichen entgegen – aber das heißt es bei jedem Planungsprojekt fast immer, und die Realität ist dann eine ganz andere.
Die Regionalplanung ”Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben” weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer notwendigen Zustimmung der Gemeinden zu dem Biosphärenreservat erstmals eine Ausstiegsklausel aufgenommen wird, wobei auf Nachfrage die Verantwortlichen zum Inhalt dieser Klausel nichts wussten, da sie erst noch formuliert werden muss. Der verantwortliche Dezernent im Landratsamt Ravensburg spekulierte beim Ausstiegszeitraum auf ein bis zwei Jahre.
Er machte zugleich deutlich, dass es keinen Sinn macht, ein Biosphärengebiet auszurufen, wenn dieses nicht zusammenhängend sei. Käme es zu einem naturräumlichen Flickenteppich, weil einzelne Gemeinden nicht zustimmen, würde die Biosphärenausweisung wohl scheitern. Irritierend war eine Aussage aus dem Planungsstab, dass die Ausweisung des ”Biosphärengebiets Allgäu-Oberaschwaben” einem Versuchsprojekt gleichkommt, um zu sehen, inwieweit man mit solch einem Gebiet klarkommt, bevor dann entsprechende Gesetze greifen.
Ab November, spätestens Anfang 2026 sollen die jeweiligen Gemeinderäte im vorgesehenen Biosphärengebiet entscheiden, ob sie sich in das Projekt integrieren wollen oder nicht. Circa acht Monate danach wird bei positivem Ausgang ein formelles Verfahren zum Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung erfolgen.
Die Land- und Forstwirte bei der Wolfegger Informationsveranstaltung sehen in der Abstimmung der Gemeinderäte große Risiken für ihr Eigentum beziehungsweise dessen Nutzung, denn darum geht es letztendlich beim Projekt Biosphärenreservat. Sie und niemand anderes müssen die Lasten eines solchen Projektes tragen, auch wenn finanzielle Honigtöpfe als Verlockung in Aussicht gestellt werden. Die Bauern monierten, dass sie als Eigentümer gefragt werden müssten und nicht ein Gemeinderat, der dann über die Köpfe der Eigentümer hinweg entscheidet. Denn im Grunde handelt es sich bei der Biosphärenausweisung im jeweiligen Fall um gezielte, massive Einschnitte in die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der Besitzer.
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