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“Er wollte nicht nur Bilder machen, auch von der Grundeinstellung her”, Staatsanwalt Abt in Biberach.

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“Er wollte nicht nur Bilder machen, auch von der Grundeinstellung her”, Staatsanwalt Abt in Biberach.

Ich war als Pressevertreter vor Ort. Ich habe mir einen Überblick verschafft. Ich wollte niemanden blockieren, sondern nur fotografieren. Ich habe meine Arbeit gemacht, im Sinne des Presserechts”, so der angeklagte Journalist Michael von Lüttwitz von der stattzeitung.org.

”Er wollte nicht nur Bilder machen, auch von der Grundeinstellung her, also so wie er zu der Sache stand”, wusste Staatsanwalt Abt.

”Ich verurteile sie im Namen des Volkes wegen Nötigung zu 50 Tagessätzen a´ 40 Euro, auch die Pressefreiheit kann man einschränken”, urteilte die Richterin Lisa-Maria Borst.

Man könne den Angeklagten nicht losgelöst vom Geschehen her sehen, er habe gesehen das Autos nicht durchkamen, und gehört, dass die Polizei einen Platzverweis ausgesprochen habe, dennoch stand der Pressefotograf mehrere Minuten (sechs Minuten und eine Sekunde, so der Staatsanwalt) in der ersten Reihe des nicht genehmigten Protestaufzugs. Michael Freiherr von Lüttwitz habe einen entsprechenden Vorsatz gehabt, so die Urteilsbegründung der Richterin.

Woran sie diesen Vorsatz erkannt haben will, ließ die Richterin jedoch offen- doch ihr Urteil stand fest, und sie folgte damit dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft. Diese beurteilt, das für Fotoaufnahmen ein Platz in der ersten Reihe nicht notwendig war, und argumentiert, dass ein bloßes stehen in der Menge bereits bedeute, ein Teil der Blockade sein zu wollen. Ob man dabei als Pressevertreter seine Arbeit verrichte, sei unerheblich.

Ein im Gerichtssaal gezeigtes Polizeivideo ließ keinen Zweifel daran erkennen, dass der Journalist außer den besagten sechs Minuten+ immer auf dem Bürgersteig und am Rande des Geschehens gestanden hatte, und somit niemanden genötigt hatte. Auch hatte von Lüttwitz nicht mit Polizei oder Demonstranten kommuniziert.

Dass die Ermittlungen gegen den Pressevertreter überhaupt erst aufgenommen wurden, als dieser eine Strafanzeige (die abgewiesen wurde) gegen den Polizisten gestellt hatte, der Pfefferspray eingesetzt hatte, sorgte für ”Aha´s” und Verblüffung im Gerichtssaal. Bei dem Einsatz des Pfeffersprays wurden, so die Ermittlungsakten, vier Personen leicht verletzt. Über verletzte Polizisten konnte stattzeitung.org in den Ermittlungsakten nichts finden. Der als Zeuge vernommenen Polizeihauptkommissar aus Göppingen sagte dazu aus: ”Wir haben die Eingabe (Strafanzeige wegen Körperverletzung) wegen des Einsatzes von Pfefferspray, die von Lüttwitz gestellt hat, bearbeitet. Daraufhin haben wir seine Daten abgefragt und mit den Videoaufnahmen abgeglichen. Dann haben wir die Ermittlungen gegen ihn aufgenommen.”

”Ich glaube, die Staatsanwaltschaft schießt da etwas über das Ziel hinaus”, stellte Verteidiger Wolfgang Dahler fest. Sein Mandant habe niemanden bedrängt, wie auch die als Zeugen einvernommenen Polizisten ausgesagt hätten: Der Angeklagte sei nicht aggressiv, sondern vielmehr passiv gewesen, sagten zwei der drei Polizisten dazu aus. Der Platzverweis der Polizei war nicht klar kommuniziert, ein Anheben des Schlagstocks wäre dafür nicht ausreichend gewesen. Die Presse darf auch vorne sein, so argumentierte der Anwalt des Beklagten mit Artikel 5 Grundgesetz, Meinungs- und Pressefreiheit.

Unter dem Deckmantel der Pressefreiheit würden Gewalttaten durchgeführt, hielt der Staatsanwalt dagegen- und setzte sich mit seiner Meinung durch.

Aus polizeilicher Sicht hätte die Veranstaltung in der Biberacher Stadthalle der Grünen, mit Kretschmann, Özdemir, Lang und weiteren durchaus durchgeführt werden können. Die Politiker entschieden sich dagegen, und setzten damit das ”Abfahren” ihrer Wagenkolonne erst in Gang. Die beiden Fahrzeuge, die durch die ”Blockade” der Bauern zunächst an der Durchfahrt gehindert wurden, waren zwei Vorausfahrzeuge ohne Politiker. Die 20-köpfige Ermittlungsgruppe der Polizei, die auch gegen Michael von Lüttwitz im Nachhinein ermittelte, wurde von Innenminister Strobel eingesetzt.

Michael von Lüttwitz hatte vor der Stadthalle gewartet, da er über die Veranstaltung der Grünen berichten wollte. Als er die Menschenmenge in der Gigelbergstraße parallel zur Stadthalle sah, wäre er davon ausgegangen, dass die Politiker dahin kämen und wollte Fotos von ihnen machen. Dann habe er festgestellt, dass in den Fahrzeugen überhaupt keine Politiker waren, und sich zurückgezogen. Erst stand er auf dem Bürgersteig wurde aber abgedrängt und sei aber immer wieder auf den Bürgersteig zurückgegangen, erklärte der Angeklagte. Ein Polizist habe ihm gedroht seine Kamera zu zertrümmern. ”Ich sagte der Schadensersatz wäre aber nicht billig, und dann hat er mich in Ruhe gelassen”, so die Einlassungen zur Sache von dem Pressefotografen.

”Haben Sie sich an der Blockade beteiligt?”, fragte Staatsanwalt Abt. ”Nein, nur gearbeitet”, antwortete Michael von Lüttwitz.
Der Pressefotograf habe sich mit den ”Blockierern” solidarisiert, folgerte daraus der Staatsanwalt.

”Sie haben Fotos gemacht und entsprechend dazu veröffentlicht, auch die Pressefreiheit schließt Nötigung nicht aus”, urteilte Richterin Borst. Sollte das hohe Gericht damit zum Ausdruck bringen, das die kritische Veröffentlichung der Berichterstattung in stattzeitung.org über den “Politischen Aschermittwoch” der Politprominenz der B´90/Grüne, und dem ”Bauernprotest” mittlerweile ausreicht, um ein Urteil wegen Nötigung zu kassieren, würde das leider auch keinen mehr wundern.

Immer wieder ist der Pressefotograf und Autor Michael von Lüttwitz zur Stelle, wenn es was Interessantes zu berichten gibt. Zum Beispiel Alice Weidel (AfD) bei den Obstbauern am Bodensee. Ist das die “Grundeinstellung”, die jetzt bestraft wird?

HELFEN SIE UNS DABEI RECHT ZU KRIEGEN! AUFRUF ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DEM PROZESS!

HIER KÖNNEN SIE UNS UNTERSTÜTZEN:
Kontoinhaber: Michael von Lüttwitz
IBAN: DE35 6545 0070 0008 8816 78
BIC: SBCRDE66XXX
Bank: Kreissparkasse Biberach
Betreff: Schenkung

Wir lassen uns das Urteil nicht gefallen.
Bitte unterstützen Sie Journalismus mit Rückgrat- und Journalisten mit Haltung!


Der Journalist, Autor und Pressefotograf Michael von Lüttwitz geht gegen das Urteil vom 13. Dezember 2024 des Amtsgerichts Biberach in Berufung, da er ein für ihn unfaires Urteil so nicht stehen lassen kann. Das Gericht hatte ihn wegen Nötigung zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Er hat aus diesem Grunde ein Konto für “Schenkungen” eingerichtet. Geldstrafe, Prozesskosten, und Anwaltskosten wollen bezahlt werden. Wir trennen bei stattzeitung.org sauber zwischen Schenkungen für guten Journalismus, den Sie bitte auch weiterhin unterstützen, und jetzt aktuell für die Kosten für Strafe und Prozess.

Unter dem Betreff: “Schenkung” kann bei der Kreissparkasse Biberach Unterstützung für die Prozesskosten erfolgen. Sollte darüber hinaus noch ein Betrag übrig bleiben, wird dieser von Michael von Lüttwitz nach eigenem Ermessen an die stattzeitung.org und ein weiteres freies Medium verschenkt.

Lesen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, auch folgende Beiträge zum “Politischen Aschermittwoch” und den Bauernprotesten:

Weitere Artikel zum Prozess in Biberach folgen.

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