Artikel
0

Wann klicken die ersten Handschellen?

Artikel anhören
Vorlesefunktion
—:—
Wann klicken die ersten Handschellen?
Bild: freestockgallery
Bild: freestockgallery

Nicht kleckern, sondern klotzen. Unter diesem Motto hat das "Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen" (ZAAVV) Strafanzeigen gegen in der Öffentlichkeit Verantwortliche wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe am 10. Dezember 2023 eingereicht. In einer Kundgebung, begleitet von einer Demonstration für die Corona-Aufarbeitung, wurde inhaltlich auf die Strafanzeigen eingegangen.

Betroffene dieser Strafanzeigen sind der Bundespräsident, acht Richter vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts und 568 Bundestagsabgeordnete. Grundlage der Strafanzeige ist die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht, welche vom 16. März bis 31. Dezember 2022 gültig war und am 10. Dezember 2021 beschlossen wurde. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs mussten den Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen waren oder eine Impfunfähigkeit vorlag. Wer dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde oftmals mit Betretungsverbot, Bußgeld und Kündigung abgestraft. Damit wurde aus der einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht in der Praxis eine Impfpflicht. Der Betroffene hatte die Wahl: Potenziell tödliche Impfung oder Jobverlust.

Die Problematik des Gesetzbeschlusses der einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht im Deutschen Bundestag war, dass den Abgeordneten, die de facto für die Impfpflicht stimmten, bekannt war, dass an der sogenannten mRNA-Impfung bereits Menschen gestorben sind und aus dieser Erkenntnis heraus auch die Gefahr bestand, dass weitere Menschen sterben werden. Gesetzliche Grundlage ist, der Staat darf weder unschuldige Menschen töten noch eine Pflicht einführen, an deren Ende die Schädigung oder der Tod eines Menschen stehen kann. Ein entsprechendes Grundsatzurteil hat das Verfassungsgericht in der Vergangenheit verkündet. Mit diesem Urteil wurden die Menschenrechte nicht nur gestärkt, sondern als unantastbar fixiert. Menschenrechte verkörpern eine rote Linie. Als Bundeskanzler Scholz verkündete, es gäbe keine roten Linien mehr, hat er Menschenrechte auf politischer Ebene quasi aufgekündigt.

Besonders problematisch bei der Entscheidung der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht war, dass der sogenannte Impfstoff nur eine bedingte Zulassung hatte und nach dessen Verabreichung – man kann es nicht oft genug wiederholen – bereits Schäden und Todesfälle aufgetreten sind. Dass diese menschenrechtsverletzende Impfung dennoch erfolgen konnte, haben die Politiker, welche die Hand zur entsprechenden Gesetzesvorlage hoben, zu verantworten. Wie die Abgeordneten abgestimmt haben, kann hier eingesehen werden. Im Weiteren hat der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben respektive ausgefertigt und die acht Richter des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts haben das Gesetz nicht gestoppt, was deren Aufgabe gewesen wäre. Somit waren circa sechseinhalb Millionen Menschen von der einrichtungsbezogen Impfpflicht betroffen. Sie mussten in Kauf nehmen, eine Substanz gespritzt zu bekommen, deren Auswirkungen nicht bekannt waren und die schon Schädigungen und Todesfälle verursacht hatte.

Laut dem federführenden Rechtsanwalt Ralf Ludwig hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt: Diese Impfpflicht ist ein zielgerichteter mittelbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Das Völkerstrafgesetzbuch regelt nach Meinung der Strafanzeigensteller eindeutig: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Verbrechen wider die Menschlichkeit. Ralf Ludwig führte im Weiteren aus: Sollte sich der Generalbundesanwalt auf den Standpunkt zurückziehen, dass ein Abgeordneter für sein Abstimmungsverhalten nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, wenngleich er damit quasi über Leben und Tod entscheidet, was eine Entscheidung gegen die Menschlichkeit ist, dann gehen die Strafanzeigen nach Den Haag an den Internationalen Gerichtshof, weil Deutschland nicht in der Lage oder nicht willens ist, eine Strafverfolgung einzuleiten.

Zurück zu allen Artikeln

Kommentare

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

stattZEITUNG.net ist leserfinanziert. Ohne Ihre Unterstützung gibt es diese Arbeit nicht.

Jetzt unterstützen