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Apotheken schweigen zur Gefahr im „Antigen-Schnelltest“
Cornelia Morche und Stef Manzini
- Unternehmerbündnis in Österreich fand krebsfördernde Substanzen.
- Wie gefährlich sind die Tests, die zum Erkennen einer Corona-Infektion eingesetzt werden?
- Von acht angefragten Apotheken ist nur eine zur Auskunft bereit.
- Stehen Geschäftsinteressen über Aufklärungspflicht?
- Dr. Wolfgang Braun, Apotheker und Virologe, sieht keine generelle Gefahr.
Nachdem seit kurzem in den sozialen Kanälen und bei vielen alternativen Medien mehrfach auf die Gefährlichkeit handelsüblicher SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests hingewiesen wurde, ist die stattzeitung.org dieser Thematik nachgegangen. Eine Presseanfrage zur möglichen Gefährlichkeit der Schnelltests, und zum Wissensstand derer, die diese Schnelltests maßgeblich verkaufen, wurde an acht Apotheken in Überlingen und Umgebung gestellt.
Leider, und das ist im Zusammenhang mit allen Bereichen rund um „Corona“ festzustellen, antworten die verantwortlichen Experten meist nicht auf diese Fragen. Die Frage nach dem „Warum“ darf einmal in aller Deutlichkeit gestellt werden. Geht es also in erster Linie nur ums Geschäft, und nicht um eine Verpflichtung zur Aufklärung, gibt es bei den Befragten keinen Willen sich breit zu informieren, und gegebenenfalls auch eine angebrachte Skepsis an den Tag zu legen? Es kam nicht eine schriftliche Antwort auf die Presseanfrage. Um so erfreulicher war dann ein Gespräch mit Dr. Wolfgang Braun, Apotheker und Virologe, von den Apotheken Dr. Braun in Stockach, Salem und Uhldingen. Laut Wolfgang Braun ist die Verwendung der betreffenden toxischen Substanzen bei solchen laborähnlichen Untersuchungen, wie sie ein Antigen-Schnelltest darstellt, weder überraschend noch ungewöhnlich. Genau diese Substanzen würden für chemische Untersuchungsabläufe wie einen Antigen-Test benötigt. „Entscheidend ist einmal dass der Mensch bei korrekter Durchführung des Tests mit diesen Substanzen nicht in Kontakt kommt, da sie sich nicht auf dem Teststäbchen, das in die Nase eingeführt wird, sondern lediglich in der Lösung befinden, die nach dem Abstreichen auf den Tupfer und die Testkarte getropft werden soll. Zum zweiten ist die Menge an Lösungsflüssigkeit in einer Pipette mit 1 ml sehr gering, so dass selbst bei versehentlichem Kontakt damit in der Regel nicht mit bedrohlichen Reaktionen zu rechnen ist“ erklärt der Apotheker Dr. Wolfgang Braun.
Hintergrund der Presseanfrage war eine Untersuchung des österreichischen privaten Unternehmensbündnisses „Wir EMUs – Zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden“, bei dem vier gängige Antigentests in unabhängigen Laboren untersucht worden sind. Die Ergebnisse wurden als erschreckend bezeichnet, da sich in diesen Tests nicht deklarierte giftige Substanzen befänden, die bereits bei Hautkontakt toxisch wirkten. Ganz besonders Kinder seien bei unsachgemäßem Umgang damit gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt, so dass in Eigenregie durchgeführte Tests bei ihnen nicht zu verantworten seien. Bei den nachgewiesenen Stoffen handele es sich um Triton X-100, Natriumazid, Chlormethylisothiazolinon (CIT) und Methylisothiazolinon (MIT). Bei Hautkontakt, Verschlucken oder Einatmen der Stoffe seien unterschiedliche Gefährdungen an der Kontaktstelle möglich, aber auch allergische, organschädigende und krebsauslösende Reaktionen bekannt. Auf der Seite https://www.testfrei-gesund.at/ sind unter verschiedenen Rubriken die Vorgehensweise der EMU, die Laborergebnisse sowie deren Bewertungen detailliert nachzulesen. Unter https://www.testfrei-gesund.at/presse/ ist die Pressekonferenz vom 22.09.2022 zu sehen.
Wie schätzen also die befragten ApothekerInnen die vorgetragenen Ergebnisse ein, und wie werden sie ihre Kunden, speziell Eltern, weiter beraten, wenn Unsicherheiten formuliert werden? Und was antworten sie den Fragenden, wenn genau diese Zusammenhänge thematisiert werden? Sollten diese Tests also nach Meinung der ApothekerInnen weiter zum Verkauf angeboten werden und gibt es Vorstellungen zum weiteren Umgang mit diesem Thema in der Gesellschaft? Das durfte stattzeitung.org von den Betroffenen nicht erfahren, sie sahen mit Ausnahme von Wolfgang Braun keine Veranlassung sich dazu zu verhalten.
Ein Blick auf die Gebrauchsanweisung einer dieser Tests weist im übrigen fettgedruckt darauf hin, dass der Test „von volljährigen Personen“ in Eigenanwendung durchgeführt werden darf und er unzugänglich für Kinder aufzubewahren ist. Unter den Vorsichtsmaßnahmen wird explizit darauf hingewiesen, dass der „Test nur gemäß der Anleitung durchgeführt werden darf“. So haben wir das Paradoxon, dass Kinder den Test laut Hersteller in Eigenregie gar nicht durchführen dürfen, sie aber für die Schule oder im Schulalltag je nach aktueller Gesetzesvorgabe dazu genötigt werden. Dass Kinder im Schulalltag und möglicherweise unter Stress und Hektik die Testdurchführung nicht immer korrekt einhalten, ist selbstredend. Womit sich die Fragen stellen, ob hier Nutzen und Risiko in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und wie die Sachlage rein rechtlich zu bewerten ist.
Kinder sind keine Pandemietreiber, und sie sind selber nicht durch schwere Krankheitsverläufe bedroht. Die symptomlose Ansteckung bleibt weiter ein Gerücht, so dass unter dem Strich eine mögliche Gefährdung bei unsachgemäßem Umgang mit den Testsubstanzen, insbesondere bei Kindern, vermieden werden könnte und sollte, indem die Vorgabe nach Tests für die Schule einfach ersatzlos gestrichen wird. Kranke Menschen sollten zum Arzt gehen, und dieser entscheidet nach Untersuchung, Symptomatik und Anamnese, wie weiter vorzugehen ist. So wie es früher üblich war.
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