Artikel
Pflegende und Bremsende
- Kritik an der Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Bestätigung zur angeblichen Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
- Ein Beitrag von Thomas Kuphal am Pfingstmontag auf der Demonstration in Überlingen.
Unfassbar war es, unglaublich in der Entscheidung und dürftig. Die sogenannte Begründung, dass die Impflicht in Pflegeeinrichtungen, beim Rettungsdienst und beim Militär rechtmäßig sei, ihre Richtigkeit habe. Überraschend kam das Urteil nicht. Und wenn man die (circa 290-seitige) Begründung dazu liest, und ich habe sie zumindest weitgehend gelesen, dann fragt man sich, was in diesem Land aus unserer Justiz geworden - und was aus der Justiz eines Rechtstaates geworden ist.
Sage und schreibe 54 Beschwerdeparteien, sogenannte Beschwerdeführer, waren für die Klage zugelassen worden. Betroffenes Pflegepersonal, schon Gespritzte, noch nicht Gespritzte, Spritzengegner, rechtlich Interessierte. Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts (BVerG) wurde bestätigt, da es „auf das fachrechtliche Verständnis einzelner Fachgerichte- also untergeordneter Rechtsinstanzen- für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit nicht entscheidend“ ankomme. Das hat Vor- und Nachteil: Vorteil ist der dadurch kürzere Rechtsweg, Nachteil ist wieder eine vertane Chance, eine Beweisaufnahme zur angeblichen Gefährlichkeit und Notwendigkeit einer „Corona-Impfung“ in einem vorherigen Gerichtsverfahren festzustellen. Und zwar hinreichend und substantiiert. Genau diese beiden Punkte wurden den Klägern abgesprochen, weil sie angeblich 1. die Einschränkung ihrer Grundrechte und 2. die persönliche Betroffenheit nicht substantiiert dargelegt hätten. Was für ein seltsames Gebaren, welche Arroganz, somit indirekt zu behaupten, dass mit den Grundrechten doch alles in bester Ordnung sei.
Sehr viel besser, weil genauer und mit dem Willen zur Beweisaufnahme geht da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor, das nach zwei mal zwei Verhandlungstagen nun Nachbesserungen von Experten verlangt, und im Juli weiterverhandeln will.
Unter den Experten für die medizinische Expertise sind wieder die üblichen Namen, die überwiegend auch sonst gern in den Talkshows unserer Quantitätsmedien ...fast hätte ich eben Qualitätsmedien gesagt... frei herumlaufen und dabei aber eigentlich unfrei, weil vom Narrativ geprägt, daherreden. Einzige Experten eher neutraler Natur waren dabei die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung. Kritiker einer Impfpflicht per se ohne Wenn und Aber waren unter den Experten Fehlanzeige. Es wäre ja zu schön, um wahr gewesen zu sein, wenn Richter Harbarth (Anmerkung der Redaktion: Stephan Harbarth ist seit Juni 2020 der Präsident des Bundesverfassungsgerichts), denn der führte den Vorsitz des 1. Senats dieses Gerichts, bei einer so grundlegenden Frage zur Urteilsfindung auch mal zum Beispiel KRISTA, das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte angehört hätte, auch das ist bestenfalls Zukunftsmusik. Die Rechtfertigung des Status eines Impfschutzgesetzes, warum also Freiheitsbeschränkungen nicht mehr allein auf der Basis von Verordnungen beruhen und ausgesprochen werden durften, begründet das Gericht (S. 106) damit, weil Impf- und Genesenen-Status eine besondere Bedeutung hätten. Dabei sollen Zitat: „die Regeln und Bestimmungen zur Zustimmung zu einer Impfung bewegen.“ Aha, als ob wir gerade das nicht immer schon geahnt haben. Also weiteres Drangsalieren mit politischem Willen auch hier.
Es wurden vom BVerG auch wenige Untersuchungen zu Nebenwirkungen dazu abgerufen, geschweige denn eine neue in Auftrag gegeben. Das gilt natürlich auch für die direkte Auseinandersetzung oder Befragung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zu nachgewiesenen und anerkannten Todesfolgen der „Corona-Impfung“. Das Gericht gesteht zwar zu, dass das Einbringen eines Stoffes in den Körper die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts betreffend den eigenen Körper grundsätzlich die Einwilligung des Betroffenen voraussetze (S. 207), die gemeldeten Nebenwirkungen aber sehr selten und in der Regel nicht von Dauer seien (S. 208). Der PEI-Sicherheitsbericht dazu stammt übrigens vom 26. Oktober 2021, war also zur Verhandlung schon fast ein halbes Jahr alt. Guten Morgen! Seitdem ist aber schon wieder sehr viel Wasser den Jordan herabgeflossen!
Dann aber setzt sich Justitia die Krone des Zynismus auf, indem sie (also der 1. Senat des BVerG) sagen, zwar gäbe es ab und zu „im extremen Ausnahmefall“ auch Todesfälle als Nebenwirkung der „Carola-Spritzung“, die Eingriffstiefe ins Grundgesetz sei zwar erheblich, gerade wenn es 2x, 3x, 4x verlangt, oder wenn daraus ein Impfabo wird. Das sei aber rechtlich zumutbar, weil ja kein genereller Impfzwang bestünde und die Impfung auch hier grundsätzlich freiwillig sei. Frei nach dem Motto - hau doch ab, wenn dir die Impfung nicht passt. Lass deine Patienten im Stich, lass deinen jahrelang erlernten und erfahrenen Beruf im Stich. Lass deine Berufung los und lass alle Hoffnung fahren - du kannst dir ja dann einen anderen Job suchen, wo es (noch) keine Impfpflicht gibt. Mehr Zynismus von Seiten des höchsten Gerichts, dass die Gesetze unseres Landes beaufsichtigenden Organs, geht nicht! Dann gute Nacht, Marie!
Dass die Trennung der Judikative von Legislative spätestens im Wein beim gemeinsamen Essen von Merkel und Harbarth ertränkt worden ist, steht ja schon lange zu befürchten. Beschämend ist es dagegen, dass das Bundesverfassungsgericht nichts Besseres zu tun hatte, als, natürlich wieder ohne aktuelle Beweisaufnahme, mit alten Daten ihres persönlichen Wohlgefallens, also nur der ausgewählten Betrachtung der ihnen passenden Quellen, das gegenwärtige Narrativ der Bundesregierung in Sachen Corona aufrecht zu erhalten. Das öffentliche Interesse am Ausgang der Verhandlung in Leipzig ist inzwischen auch in der Bevölkerung recht groß.
Zurück zu allen ArtikelnHat Ihnen dieser Artikel gefallen?
stattZEITUNG.net ist leserfinanziert. Ohne Ihre Unterstützung gibt es diese Arbeit nicht.
Jetzt unterstützenWeitere Artikel
Alle Artikel
Artikel
Artikel
In eigener Sache
Sicher haben Sie bereits gemerkt, dass wir derzeit Artikel, Kommentare und Interviews nicht in der Ihnen mittlerweile…
Artikel
Nazis in Überlingen? Antifa ruft zum “Bandenkampf” auf!
”Nazis sind in eurer Stadt, bildet Banden macht sie platt.” Dies eine unverhohlene Aufforderung zur bandenmäßigen…
Artikel
Junge Menschen wollen “Sterbehilfe”, “Nebenwirkung” der “Corona-Impfung”.
Die Zahl der jungen Menschen, die humanitäre Sterbehilfe wollen, ist im letzten Jahr eklatant angestiegen. Es sind dies…
Kommentare
Möchtest du mitdiskutieren? Erstelle ein kostenloses Konto oder melde dich an.