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Durchbruch! Erste Petition gegen das Masernschutzgesetz kann ab sofort mitgezeichnet werden.

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Durchbruch! Erste Petition gegen das Masernschutzgesetz kann ab sofort mitgezeichnet werden.
Bildquelle: Pixxabay

„MWGFD“ initiiert mit Unterstützung der AfD Petition im Bundestag.
Viele Eltern und Kinder leiden unter dem Masernschutzgesetz.
Sein Inkrafttreten geschah zu einem Zeitpunkt, als es nahezu keine Masern mehr gab.
Der Schaden durch die Impfung soll bedeutend höher sein als der Nutzen.
Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde durch das Masernschutzgesetz.
Petition gegen das Masernschutzgesetz wurde auf den Weg gebracht.

Die Arbeitsgruppe „Masernschutzgesetz“ des Vereins MWGFD e.V. (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie) hat die elektronische Bundestagspetition 189940 (Aufhebung des Masernschutzgesetzes) initiiert. Sie kann ab sofort bis zum 4. Juni 2026 unter dem Link https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2025/_11/_03/Petition_189940.html aufgerufen und unterzeichnet werden. Zur Notwendigkeit der Petition erläutert der Initiator der Arbeitsgruppe, Dr. Ronny Weikl, in dem Video https://www.youtube.com/watch?v=w8zqv6TedLg&t=50s, warum die Aufhebung des Masernschutzgesetzes und der darin formulierten Masern-Impfpflicht dringend notwendig ist und welche historische Chance diese Petition bietet.

Die AfD unterstützt als einzige Bundestagsfraktion die Petition. Bemerkenswert, wie auch schon die massiven Bemühungen der Partei während der „Corona-Plandemie“, die sich auch in der Enquete-Kommission widerspiegeln.

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) sind Masern hochansteckend. Zudem schwächen sie angeblich langfristig das Immunsystem, wodurch einer Sekundärinfektion mit Viren und Bakterien die Tür geöffnet würde. Eine mögliche Spätfolge sei eine tödlich verlaufende Erkrankung des Gehirns. Als leichte Nebenwirkung der Masernimpfung gelten Kopfweh, Mattigkeit oder Fieber. Schwerer wiegen Fieberkrämpfe, Blutungen, aufgrund massiv sinkender Thrombozyten, oder eine lebensbedrohliche Immunreaktion, die auf einer Allergie beruht. Ebenso kann es nach der Masernimpfung zu Impfmasern kommen. Diese Fakten stellt das Robert-Koch-Institut unter anderem zum Thema Masern zur Verfügung.
Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Es verpflichtet zum Nachweis eines Masernschutzes, vornehmlich für Kinder und Beschäftigte in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen. Der Nachweis eines Masernschutzes wird überwiegend mittels zweimaliger Impfung erzielt. Es genügt allerdings auch ein Attest eines Arztes, welches eine ausreichende Immunität bestätigt. Wenn dem Arzt eine frühere Masernerkrankung eines Patienten aus eigener Kenntnis oder Behandlung bekannt ist, kann dies als Grundlage für das Zeugnis dienen. Liegt keine Dokumentation einer durchgemachten Infektion vor, erfolgt die Feststellung der Immunität durch einen Bluttest im Labor. Dabei wird das Blut auf spezifische Masern-IgG-Antikörper untersucht. Man nennt das serologische Titerbestimmung. Keinen Nachweis braucht eine Person mit medizinischer Kontraindikation. Dabei wird ärztlich bestätigt, dass eine Impfung vermieden werden sollte, da sie für diesen Patienten schädlich oder gefährlich sein könnte.

Da der Nachweis eines Masernschutzes im Allgemeinen über die Impfung erfolgt, irritiert es ungemein, dass gar kein Impfstoff gegen Masern existiert. Es gibt nur einen kombinierten Impfstoff gegen Mumps, Röteln und Masern beziehungsweise alternativ einen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Seit 2018 ist ein Monoimpfstoff gegen Masern nicht mehr verfügbar. Durch die Kombinationsimpfstoffe kommt es de facto zur Ausweitung der Impfpflicht gegen Viruskrankheiten, für die gar kein Nachweis eines Schutzes gefordert wird.
Laienhaft könnte man das als Nötigung auslegen, juristisch ist es das nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2022 festgestellt: „Zielgerichtete mittelbare Grundrechtseingriffe“, die durch den „Standard medizinischer Vernünftigkeit“ als Richtlinie und Maßstab des Elterngrundrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern) sind gerechtfertigt. Der Betroffene hat folglich einen Kombiimpfstoff zu dulden und damit die Einschränkung seines Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit hinzunehmen.

Bei Arbeitnehmern in Branchen mit Masernschutz-Nachweis kommt es zum Ausschluss von Beschäftigung, Betreuung oder Tätigkeiten, wenn der Nachweis fehlt. Corona lässt grüßen, wobei nicht wenige das Masernschutzgesetz vom 1. März 2020 als Blaupause für die spätere einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht und andere mögliche „Zwangsimpfungen“ sehen. Vom 15. März 2021 bis 31.12.2022 verloren Menschen, die sich weigerten, eine Corona-Impfung vornehmen zu lassen, ihre Arbeit beziehungsweise durften nicht mehr an ihren Arbeitsplatz kommen. Erinnert sei auch an die bundesweit vorgesehene, aber gescheiterte Zwangsimpfung aller Bürger gegen das Coronavirus, welches durch Gain-of-function-Forschung erst entstanden ist. Diese Zwangsimpfung konnte nur durch den massiven Protest der Straße, und das beherzte Eingreifen der größten Oppositionspartei, der AfD (Alternative für Deutschland), verhindert werden.

Kinder ohne Masernschutznachweis im nichtschulpflichtigen Alter sind ausgeschlossen von Kitas. Schulpflichtige Kinder müssen jedoch die Schule besuchen, da Schulpflicht Vorrang gegenüber Impfverweigerung genießt. Allerdings droht den Eltern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren beziehungsweise die Auferlegung von Bußgeldern. Obwohl eine gerichtliche Auseinandersetzung in aller Regel gegen den Schüler beziehungsweise die Eltern ausgeht, gab es in Einzelfällen auch eine Zulassung zur Schule ohne Masernschutznachweis per Gerichtsentscheidung.
Wer seine Kinder nicht impfen lassen möchte, der sollte auf alle Fälle eine Titeruntersuchung beim Arzt durchführen lassen. Werden nämlich im Labor Antikörper gegen das Masernvirus festgestellt, wird eine Impfung überflüssig. Ein anschließendes ärztliches Attest darüber genügt. Zuweilen hört man immer wieder den Tipp, statt der zweifachen Masernimpfung nur eine Einfachimpfung vorzunehmen und dann per Titerbestätigung sich bezeugen zu lassen, dass ein Antikörpernachweis vorliegt.
Allerdings kann die Titerbestimmung auch ihre Tücken haben. Ohne oder mit ausgesprochen niedrigem Titer kann dennoch eine hohe Immunität gegen Masern vorliegen, weil auch T-Zellen (zelluläre Immunität) zum Schutz beitragen, aber bei der Titerbestimmung nicht erfasst werden, da ihre Bestimmung kein Routinemessverfahren darstellt. Die Titerbestimmung wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.

Bei einer Veranstaltung am 18. April 2026 in Heidelberg entwickelte eine in Braunschweig wohnhafte, zweifach gegen Masern geimpfte Teilnehmerin einen Tag nach dem Veranstaltungsbesuch Symptome einer Masernerkrankung, die inzwischen labordiagnostisch bestätigt wurde. Daraufhin kam es zur Versendung einer entsprechenden Warnung an Ärzte, in deren Raum Teilnehmer der Heidelberger Veranstaltung zu Hause sind. Dies zeigt, dass eine Masernimpfung, wie das RKI schon festgestellt hat, durchaus keine Sicherheit gibt, wodurch die Masernimpfung fragwürdig wird.
Letztlich haben die Medizinjuristin Beate Bahner viele Wissenschaftler und renommierte Mediziner wie Prof. Dr. Andreas Sönnichsen in Bezug auf Masern darauf hingewiesen, dass keinerlei wissenschaftliche Studien vorliegen, welche auf korrekter Grundlage tatsächlich die Wirksamkeit von Impfungen belegen konnten. Die Rechtsanwältin Beate Bahner kommt generell zur Thematik Impfen zu folgendem Urteil: „Impfen bringt mehr Schaden als Nutzen.“
Am 15. November 2025 veranstaltete das MWGFD e.V. unter Federführung von Dr. Ronald „Ronny“ Weikl ein Pressesymposium zur Thematik „Masern und Impfen“. Stattzeitung.net war vor Ort und berichtet laufend über diese Veranstaltung in Einzelbeiträgen zu den geladenen Referenten. Dabei wurde offenkundig, dass die Masernimpfung zu einem Zeitpunkt eingeführt wurde, als die Sterblichkeitsrate bei nahezu Null lag. Zugleich wurde deutlich, dass das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, um ein 100-faches höher sei als das Lebenszeitrisiko, an Masern zu Tode zu kommen.

Prof. Dr. Andreas Sönnichsen stellte dar, dass für jedes gesunde Kind in Deutschland auf der individuellen Ebene eine relative Kontraindikation für die Masernimpfung vorliegt. Nach Paragraf 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes sei es völlig legal, eine Impfbefreiung auszustellen. Er fügte an, dass er diese Maßnahme in der Praxis umsetzt und sich über jedes Kind freut, das er vor der Masernschutzimpfung bewahren kann.
Beate Bahner bezeichnete auf der MWGFD-Veranstaltung das Masern-Schutzgesetz gar als Unrechtsgesetz, und das mit Absegnung des Bundesverfassungsgerichts. Sie verwies darauf, dass Masern eine enorm seltene Krankheit darstellen. Unter dieser und anderer Faktenlage stellte sie die Notwendigkeit einer Masernimpfung in Frage und bezeichnete die Notwendigkeit einer Zweitimpfung als kriminelle Forderung des Gesetzgebers. Sie benannte den Ausschluss von Kindern aus der Kinder-Tagesstätte aufgrund einer nicht vorhandenen Masernimpfung als eine unfassbare Diskriminierung und unentschuldbare Verletzung der Menschenwürde. Abgehoben auf die Verfassungsmäßigkeit der Masernimpflicht durch das Bundesverfassungsgericht legte die Rechtsanwältin dar, dass hierdurch nicht die Rechte der Kinder oder generell der Bürger geschützt werden, sondern einzig und allein die Profitgier der Pharmakonzerne. Bahner ging sogar so weit zu behaupten, ein solches Urteil würde unsere Grundrechte zu einer lächerlichen Farce verzerren.
In diesem Zusammenhang sei auf Bahners Buch „Masernimpfung und Masern-Schutzgesetz – zwischen Recht, Medizin, Vernunft und Mythos“, erschienen im KOPP-Verlag hingewiesen, das auf 464 Seiten eine differenzierte, faktenreiche Auseinandersetzung mit einem Gesetz eingeht, das juristische, medizinische und ethische Grundsatzfragen aufwirft.

Wer sich ausführlich zur MWGFD-Veranstaltung „Masern und Impfen“ informieren möchte, dem seien die nachfolgenden Links ans Herz gelegt:
https://net.stattzeitung.org/artikel/2025-11-29-beate-bahner-interview-ueber-eine-impfpflicht-die-so-tut-als-waere-sie-keine
https://net.stattzeitung.org/artikel/2025-12-03-doktor-ronald-weikl-das-masernschutzgesetz-und-die-impfpflicht-sollten-unverzueglich-aufgehoben-werden
https://net.stattzeitung.org/artikel/2025-11-19-fachanwaeltin-beate-bahner-das-masernschutzgesetz-ist-eine-deutsche-schande
https://net.stattzeitung.org/artikel/2025-12-18-andreas-soennichsen-ist-die-masernimpfung-kontraindiziert
https://net.stattzeitung.org/artikel/2026-01-11-professor-soennichsen-zur-masernschutzimpfung-es-geht-nicht-um-gesundheit-es-geht-um-macht-und-geld
https://net.stattzeitung.org/artikel/2026-01-26-allgemeinarzt-andreas-diemer-der-impfzwang-muss-weg

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